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Vaterschaftsanerkennung

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Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Weitere Infos erhalten Sie im

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Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner im Standesamt

Frau SchafferLeitung Bürgerbüro / Standesamt08254/9997-131
Frau ScholzBürgerbüro / Standesamt08254/9997-133