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Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf der Erlaubnis und darf erst nach Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden.
Sie möchten einen Antrag auf Sondernutzung stellen?
- Erlaubnis für eine zeitlich befristete Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund
- Filmdreharbeiten
- Parkplatzabsperrungen für einen Umzug
- Verkaufsstände
- Verkehrssicherung und Plakatierung für Veranstaltungen
- Werbung und Plakatierung / Werbeträger
Ansprechpartner im Bauamt
| Herr Schmid | Bauamt | 08254/9997-165 |
