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Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf der Erlaubnis und darf erst nach Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden.

Sie möchten einen Antrag auf Sondernutzung stellen?

Ansprechpartner im Bauamt

Herr SchmidBauamt08254/9997-165